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Das neue Gesetz über Gartenabfälle beseitigt mehr als nur die Sammlung loser Blätter

Jul 09, 2023

Gepostet von John Hammer | 21. August 2023 | Nachricht

Die große Neuigkeit über die neue Verordnung zur Sammlung von Gartenabfällen und Laub, die letzte Woche vom Stadtrat von Greensboro verabschiedet wurde, war das Ende der Sammlung loser Blätter.

Und das machte die Verordnung ideal, um einige andere unpopuläre neue Vorschriften unterzubringen. Es ist die alte Irreführung – während alle auf die rechte Hand des Zauberers blicken, die mit dem Taschentuch wedelt, ist die linke Hand damit beschäftigt, Taschen zu stehlen.

Das Stadtpersonal mag es nicht, wenn Müll- und Wertstofftonnen länger als unbedingt nötig auf der Straße stehen bleiben. Letztes Jahr stimmte der Stadtrat zu, es unter Strafe zu stellen, wenn man seine Mülltonnen länger als 48 Stunden auf der Straße stehen lässt.

Die neue Verordnung verkürzt diese Frist auf 12 Stunden nach der Entleerung der Tonnen. Wenn Ihre Müll- und Wertstofftonnen also um 7 Uhr morgens geleert werden, müssen sie laut Gesetz bis 19 Uhr von der Straße entfernt werden. Wenn Sie an diesem Tag zu spät arbeiten, müssen Sie leider mit einer Geldstrafe rechnen.

Außerdem handelt es sich hierbei um eine wirklich seltsame Regelung, die eigentlich nur die unglücklichen Menschen betrifft, die montags ihre Müllabfuhr haben: Es ist jetzt illegal, die Mülltonnen am Sonntag vor Einbruch der Dunkelheit auf die Straße zu stellen.

Wenn Ihr Abholtag Dienstag ist, ist es nicht illegal, Ihre Mülltonnen am Montagnachmittag auf die Straße zu stellen. Wenn Ihr Abholtag Donnerstag ist, ist es nicht illegal, Ihre Mülltonnen am Mittwochnachmittag auf die Straße zu stellen, und wenn Ihr Abholtag Freitag ist, ist es nicht illegal, Ihre Mülltonnen am Donnerstagnachmittag auf die Straße zu stellen.

Allerdings ist es in der Stadt verboten, am Samstag oder vor Einbruch der Dunkelheit am Sonntag Mülleimer auf der Straße abzustellen.

In der Verordnung heißt es: „(1) Alle auf einer Straße zum Entleeren abgestellten Container oder Behälter müssen innerhalb von zwölf (12) Stunden, nachdem ihr Inhalt geleert und abgeholt wurde, vom Eigentümer von dieser Straße auf die Rückseite des Geländes entfernt werden.“ oder Bewohner des Grundstücks, von dem der Container kam, zu einem für diesen Zweck vorgesehenen Lagerplatz, wobei dieser Lagerort näher an dem Haus oder Gebäude liegen muss, das sich auf dem Grundstück befindet, als an einer Straße, die an das Grundstück angrenzt, oder an einer Grundstücksgrenze.

(2) Am Samstag oder vor Einbruch der Dunkelheit am Sonntag dürfen keine Behälter für feste Abfälle oder bewegliche Träger jeglicher Art auf einer Straße zu irgendeinem Zweck aufgestellt, aufbewahrt oder zurückgelassen werden.

(3) Jeder Behälter für feste Abfälle oder jede Art von beweglichem Transportmittel, das unter Verstoß gegen diesen Abschnitt aufgestellt oder gefunden wird, wird als eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit betrachtet und der Abteilung für Umweltgesundheit des Kreises gemeldet und mit der in diesem Kapitel beschriebenen Geldbuße belegt.“

Die neue Verordnung verbietet außerdem die Verwendung von anderen Behältern für Gartenabfälle als der von der Stadt bereitgestellten 95-Gallonen-Grautonne oder biologisch abbaubaren Papiertüten.

In der Verordnung heißt es: „Es dürfen keine persönlichen Behältnisse außer biologisch abbaubaren Beuteln verwendet werden.“

Außerdem ist es gemäß der vom Stadtrat geänderten Verordnung ab sofort bis zum 28. Februar 2024 illegal, Gartenabfälle in biologisch abbaubare Papiertüten zu packen, und ab dem 1. März 2024 ist es illegal, Gartenabfälle zu entsorgen in einer anderen Tüte als einer biologisch abbaubaren Papiertüte.

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